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Es erschien mir wichtig, Focus hat es veröffentlicht.

Meta will Sie per KI klonen: Nur bis Montag können Sie es noch verhindern

Meta will Sie per KI klonen: Nur bis Montag können Sie es noch verhindern

IMAGO / NurPhoto

  • Freitag, 23.05.2025, 10:15

Falls Sie in einigen Monaten von einer digitalen Kopie Ihrer selbst angeschrieben werden, wundern Sie sich nicht. Ab Ende Mai verarbeitet Meta Inhalte von Facebook und Instagram für seine KI – ohne vorherige Zustimmung. So schützen Sie sich davor.

Ab dem 27. Mai wird Meta öffentlich sichtbare Inhalte seiner Nutzerinnen und Nutzer in Europa für das Training der eigenen künstlichen Intelligenz („Meta AI“) nutzen. Dazu gehören Beiträge, Kommentare, Profilinformationen und Bilder, die öffentlich auf Facebook, Instagram oder WhatsApp sichtbar sind. Millionen von Menschen sind davon betroffen.

Zuckerberg: Menschen sollen vor allem KI-Freunde haben

Zuckerberg hat angekündigt,  aus diesen Daten auch künstliche Freunde schaffen zu wollen, die mit Nutzern reden und ihnen Fotos schicken. Die KI soll also lernen, wie Sie Beiträge schreiben und kommentieren sowie welche Bilder Sie veröffentlichen. Dann lernt sie, dieses Verhalten zu imitieren. Künftig schickt sie anderen Nutzern Bilder mit ähnlichen Motiven in ähnlicher Umgebung und ähnlichen Kommentaren: „Unsere Kinder beim Spielen“, zum Beispiel. Oder: „Unser Wohnzimmer ist jetzt viel schöner.“

Daten- und Verbraucherschützer kritisieren die Pläne. 

  • Meta holt keine Zustimmung der Nutzer ein. Stattdessen beruft sich das Unternehmen auf ein „berechtigtes Interesse“ nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Wer nicht möchte, dass seine Daten verwendet werden, muss aktiv widersprechen. Der Widerspruch muss bis spätestens 26. Mai 2025 eingehen.
  • Danach dürfen bereits veröffentlichte Inhalte für das KI-Training genutzt werden. Ein späterer Widerspruch verhindert nur die künftige Nutzung. Rückwirkend lässt sich nichts mehr ändern.

So funktioniert der Widerspruch bei Facebook

Der Weg zum Widerspruch ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Man startet im Facebook-Profil und öffnet dort „Einstellungen und Privatsphäre“. Unter den „Einstellungen“ versteckt sich ein Link zu den Datenschutzbestimmungen. In diesem langen Text findet sich ein unauffälliger Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Erst nach dem Anklicken öffnet sich das eigentliche Formular. Es ist in der Regel bereits mit den persönlichen Daten ausgefüllt und muss nur noch abgeschickt werden.

Auch Instagram-Nutzer müssen selbst aktiv werden

Auch bei Instagram ist der Weg nicht einfacher. Hier führt der Widerspruch über das eigene Profil und das Menü mit den drei Linien. Dort wählt man „Einstellungen und Aktivitäten“, dann „Info“ und gelangt schließlich zu den Datenschutzbestimmungen. Der Link zum Widerspruch ist – wie bei Facebook – im Fließtext versteckt. Nach dem Anklicken erscheint ein Formular, das ebenfalls nur bestätigt werden muss.

Wichtig: Der Widerspruch muss für beide Plattformen separat erfolgen. Wer nur bei Facebook widerspricht, erlaubt trotzdem die Nutzung seiner Instagram-Daten – und umgekehrt.

Und WhatsApp? Auch dort kommt Meta AI zum Einsatz

WhatsApp selbst enthält keine öffentlichen Inhalte. Dennoch spielt Meta AI auch hier eine Rolle. In der Chat-Übersicht erscheint künftig ein blauer Kreis – das ist die neue KI-Funktion. Wer mit ihm interagiert, etwa Fragen stellt, gibt automatisch Inhalte zur Bearbeitung frei. Private Nachrichten außerhalb dieser Interaktion sollen laut Meta unangetastet bleiben. Dennoch gibt es auch hier ein separates Widerspruchsformular – zu finden auf der Meta-Website. Allerdings ist es auch dort nicht leicht zu finden.

Verbraucherzentrale ruft Nutzer zum Widerspruch auf

Metas Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt. Außerdem sei der Zugang zum Widerspruch bewusst kompliziert gestaltet. Lange Texte, versteckte Links und das Fehlen einer zentralen Anlaufstelle erschweren es vielen, ihr Recht wahrzunehmen.

Weil das Unternehmen an seinen Plänen festhält, haben die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt, raten aber: Wer widersprechen möchte, sollte das trotzdem tun.

Fazit: Jetzt handeln und Datennutzung verhindern

Wer nicht möchte, dass Meta persönliche Inhalte für KI-Zwecke nutzt, sollte jetzt aktiv werden. Der Widerspruch muss rechtzeitig – bis spätestens 26. Mai 2025 – eingelegt werden. Und zwar für jedes Konto einzeln: Facebook, Instagram und gegebenenfalls WhatsApp. Wer das versäumt, erlaubt Meta, alle bis dahin veröffentlichten Inhalte dauerhaft für das KI-Training zu nutzen. Eine nachträgliche Sperrung ist nicht möglich.

Von (elm/spot)

Das Original zu diesem Beitrag „KI-Training für Meta AI: Wie Verbraucher widersprechen können“ stammt von spot on news.

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